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Liebe Interessierte,

da wir mittlerweile einige Erfahrungen bei der Beobachtung und Protokollierung von Prozessen gesammelt haben, haben wir diese in einem Beobachtungs- und Analyseleitfaden dokumentiert.
Der Leitfaden beinhaltet Vorschläge, worauf man im Prozess achten kann, wie man Protokolle aufbauen kann und wie eine Analyse von Rassismus in der Justiz aussehen kann. Es handelt sich um „work in progress“ -> wir werden den Leitfaden immer wieder überarbeiten und ergänzen und freuen uns dazu über Hinweise und Kommentare von euch.

Hier ist der Beobachtungs- und Analyseleitfaden als PDF abrufbar.

Falls euch das Mitschreiben im Gerichtssaal untersagt wird, gibt es folgendes BGH Urteil, welches schriftliche Aufzeichnungen während einer Verhandlung (unter bestimmten Voraussetzungen) gestattet:

Gericht: BGH (Bundesgerichtshof)
Datum: 13.05.1982
Entscheidungsform: Urteil
Aktenzeichen: 3 StR 142/82
Rechtsgrundlagen: § 177 GVG; § 338 Nr. 6 StPO

Quelle: https://www.jurion.de/de/document/fullview/0:72871