Anfang der Woche wurde Rolf Z. wegen des Mordes an Luke Holland vor dem Berliner Landgericht zu elf Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Rassismus als Tatmotiv konnte das Gericht jedoch nicht erkennen. Zum Abschluss des Verfahrens veröffentlichen wir zwei Prozessprotokolle, die noch in der ersten Phase des Prozesses im April entstanden sind. Eine Dokumentation aller Prozesstage und viele weitere Informationen zum Verfahren findet ihr auf der Seite der Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak B.
Außerdem dokumentieren wir im Folgenden einen Kommentar des Rechtsanwalts Mehmet Daimagüler zur Urteilsbegründung, der die Eltern von Luke Holland vertritt:
“Am 20. September 2016 wurde Luke Holland, ein junger Brite, in Berlin erschossen. Mein Kollege Onur Özata und ich haben die Eltern Lukes als Nebenkläger im Strafverfahren vertreten. Gestern wurde Rolf Z. wegen Mordes zu 11 Jahren und 7 Monaten Haft verurteilt. Ich halte die Strafhöhe für vertretbar, insbesondere weil Rolf Z. schon 63 Jahre alt ist.
Ich habe aber Probleme mit der Urteilsbegründung. Das Gericht hat das Mordmerkmal „Heimtücke“ für gegeben gehalten. „Niedrige Beweggründe“ hielt das Gericht hingegen als nicht für zweifelsfrei gegeben. Hier stand „Fremdenfeindlichkeit“ bzw. „Rassismus“ als niedriger Beweggrund im Raum. Continue reading