Category Archives: Prozess

Dringender Aufruf zur Prozessbeobachtung am 21.09.2015 (morgen!)

Pressemitteilung [KOP] : Betroffene rassistischer Polizeigewalt soll zum Schweigen gebracht werden

Berlin, 16.9.2015: Prozess wegen „falscher Verdächtigung“ soll Ayfer H. endgültig dazu zwingen, ihren Bericht eines Vorfalls rassistischer Polizeigewalt vom 14.3.2012 zurückzunehmen.
Zeit:    Montag, den 21.9.2015 ab 9:15 Uhr
Ort:    Amtsgericht Tiergarten, Wilsnacker Straße 4, 10559 Berlin, Raum C102
Hintergrund
Am 14. März 2012 wurde Ayfer H. durch Berliner Polizisten beleidigt, bedrängt, zu Boden gerissen und unter Schlägen fixiert. Sie trug Prellungen und Hämatome am ganzen Körper davon. Vorangegangen war ein Konflikt mit Lehrer_innen in der Schule ihres Sohnes.
Ayfer H. machte den Vorfall öffentlich und sprach von Polizeigewalt gegenüber ihr als Migrantin. Sie schaltete die Beratungsstelle „ReachOut“ ein und wurde auch von der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt/KOP unterstützt. Die „Hürryet“ berichtete von dem Vorfall.
Gezielte juristische Einschüchterung
Eine Anzeige gegen 2 Polizisten wegen „Körperverletzung im Amt“ bleibt ergebnislos.
Stattdessen wird Ayfer H.  im März 2013 wegen „Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte“ verurteilt. In einem Berufungsverfahren im August 2013 wehrt sie sich und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Polizisten. Mehrfach wird sie als „Furie“ und „hysterisch“ diskreditiert, ihr wird unterstellt sie „ziehe die Ausländerkarte“ und „manipuliere“ Bürgerrechtsorganisationen. Man ist bemüht das Bild einer unberechenbaren Gewalttäterin zu zeichnen und diffarmiert sie als „sozialschädigend“. Ihre abermalige Verurteilung bestürzt Prozessbeobachter_innen und Unterstützer_innen. KOP ist überzeugt: „Unterschwellig wurde Frau H. nicht verziehen, dass sie diesen Vorfall rassistischer Polizeigewalt öffentlich gemacht hat, ohne sich einschüchtern zu lassen“. Ayfer H. muss sich durch die Belastungen des Verfahrens in ärztliche Behandlung begeben.
Die Verfolgung geht weiter
Am 21.9.2015 wird die Berliner Staatsanwaltschaft die Hauptverhandlung wegen „falscher Verdächtigung“ gegen Ayfer H. eröffnen, die nun von dem bekannten Menschenrechtsanwalt Eberhardt Schultz vertreten wird. Auch KOP steht weiter an ihrer Seite: „Unsere Berliner Chronik rassistischer Polizeigewalt zeigt, dass Schilderungen, wie die von Ayfer H., keine Einzelfälle sind. Sie ähneln sich und werden von uns als glaubwürdig bewertet. Ayfer H. gilt unsere Unterstützung und Solidarität“.
Ansprechpartner
Biplab Basu (ReachOut & KOP)
Tel: +49 30 695 683 44 // E-Mail: biplab_basu@reachoutberlin.de
Online: www.kop-berlin.de

Interview in der jungen Welt: “Verwaltungsgericht weist Klage gegen Polizeiüberprüfungen allein aufgrund der Hautfarbe zurück.”

Die Klage gegen die Bundespolizei Dresden aufgrund von rassistischen Polizeikontrollen wurde abgelehnt. Wir berichteten vom dem Prozess und es gibt ein Prozessprotokoll von uns zu der Verhandlung. Die junge Welt hat mit der den Kläger vertretenden Rechtsanwältin Maren Burkhardt gesprochen. Ein lesenswertes Interview!

Neues Protokoll: Schleuserprozess in Verden vom 13.07.2015

Hier könnt ihr ein kurzes Protokoll zu einem Prozess zur Schleusung in Verden lesen. Es wird ein ausführlicher Bericht in der ak – analyse & kritik folgen.

Prozessbericht:
2. große Strafkammer des Landgerichts Verden
13.07.15, 9 Uhr

Eindruck zum Gericht: Es gibt keine Sicherheitskontrollen am Eingang, alles wirkt sehr entspannt. Auf Nachfrage weist die Pförtnerin uns scherzhaft darauf hin, dass wir unsere Taschen mit in die Verhandlung nehmen können, dass Waffen allerdings im Gericht nicht erlaubt seien.

Der Angeklagte ist seit Januar 2015 in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft (StA) macht ihm den Vorwurf des banden- und erwerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in fünf Fällen. Seit dem 28.05.15 haben bereits mehrere Verhandlungstage stattgefunden, weitere sind für den 16. und 24.07. und den 17.08. terminiert. Am heutigen sechsten Verhandlungstag findet die Beweisaufnahme zu Fall 4 statt.

[…]

Aufruf zur Prozessbeobachtung: Solidarisch gegen Racial Profiling (von KOP)

Die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt ruft zur Beobachtung eines Prozesses am Freitag, 17.07. um 9h15 im Amtsgericht Tiergarten auf. Wir unterstützen diesen Aufruf zur solidarischen Prozessbeobachtung mit dem Angeklagten, der nach einer Festnahme aufgrund von Racial Profiling sowie nachfolgender grober Behandlung und rassistischer Beleidigung durch die Polizei sowie wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht steht.
https://kop-berlin.de/veranstaltung/aufruf-zur-prozessbeobachtung-solidarisch-gegen-racial-profiling

ORT: AMTSGERICHT TIERGARTEN, KIRCHSTRAßE 6, 10557 BERLIN, RAUM 1104
ZEIT: FREITAG, DEN 17.7.15 UM 9:15 UHR

Kommt rechtzeitig und besetzt die Plätze im Saal.

Berlin, den 13.07.2015: Die Kampagne für Opfer rassistischer
Polizeigewalt ruft zur Prozessbeobachtung und Solidarität gegen
rassistische Polizeipraktiken in Berlin auf.

Am Morgen des 05.10.2014 fährt dieser Streifenwagen zunächst auf Herrn
D. zu, so dass dieser ausweichen muss, um nicht vom Wagen erwischt zu
werden. Auf diese Gefährdung macht Herr D. die Polizisten mit einer
Geste im Vorbeilaufen aufmerksam. Kurze Zeit später wird Herr D. von
hinten angegriffen. Aufgrund seiner Kopfhörer hatte er die herannahende
Person nicht hören können. Er kann sich befreien und sieht erstaunt,
dass es sich um Polizisten handelt. Als Herr D. daraufhin seinen Weg
fortsetzen will, rufen die Polizisten ihm etwas hinterher, was er nicht
versteht. Einer der Beamten zieht seine Waffe.

Außerhalb des Parks wird Herr D. nun von mehreren Polizeiwagen
eingekreist und gewaltsam festgenommen. Herr D. kann sich den Grund für
die Festnahme und die Vorgehensweise der Polizei nicht erklären. Auf
seine Bitte hin, die Handschellen etwas zu lockern, wird er ausgelacht.
Er hat das Gefühl, dass ihm nicht geglaubt wird, dass er im Park nur
zum Sporttreiben war, obwohl einige der Polizisten ihn dort in der
Vergangenheit bereits gesehen hatten. Auf die Frage nach dem Grund für
die Festnahme erhält er keine Antwort. Herr D. bezeichnet das Vorgehen
der Polizei als Racial Profiling, da kein_e andere_r Läufer_in
festgenommen wurde.

In der Polizeiwache wird er von einem Polizisten gewaltsam und unter
lautstarken Beleidigungen in eine Zelle gebracht. Herr D. schreit vor
Schmerz und bittet abermals um die Lockerung der Handschellen. Als Herr
D. in der Zelle nach seinem Rechtsbeistand fragt, erhält er als Antwort
lediglich „Halt die Klappe” und dass er schlafen solle, so wie die
„anderen Schwarzen Männer” auch. Ohne Belehrung über den Tatvorwurf
und die ihm zustehenden Rechte wird Herr D. erkennungsdienstlich
behandelt. Obwohl er dabei alle Anweisungen des Polizeibeamten befolgt,
wird er angeschrien und besonders grob behandelt. Als Herr. D. den
Beamten auf diese unnötige Behandlung hinweist, entgegnet dieser ihm
„Halt die Klappe, scheiß Affe!”. Auf Nachfrage Herrn D.s bestätigt
der Beamte die getätigte Aussage noch einmal. Die erkennungsdienstliche
Behandlung wird durch den Polizisten gewaltvoll fortgesetzt, sodass Herr
D. befürchtet, dass sein Handgelenk brechen könnte.

Als Herr D. nach mehreren Stunden entlassen wird, bringt ihn der Beamte,
der ihn zuvor auch erkennungsdienstlich behandelte, nach draußen. Dabei
wird er von diesem geschubst und erneut als „Affe” bezeichnet, was
Herr D. als gezielte Provokation erkennt, darauf jedoch nicht eingeht.

Trotz der diskriminierenden Vorgehensweise der Beamten, der
Provokationen, Beleidigungen und der Rechteverweigerung, ist es nun Herr
D., der sich vor Gericht verantworten muss. Das möchte er nicht
unwidersprochen hinnehmen. Deshalb wünscht er sich am 17.07. eine
solidarische Prozessbegleitung in seinem Verfahren wegen „Widerstands
gegen Vollstreckungsbeamte”.

Kontakt: Biplab Basu (KOP), Tel. 0179/544 17 90

Prozessbericht “Von Rassenanthropologie und anderem Unsinn” und Aufruf zur Prozessbeobachtung!

Am 28. April 2015 fand ein Gerichtsprozess gegen die junge weiße Aktivistin F. statt, die in Reaktion auf rassistisches Handeln der Polizei im Zuge von Personenkontrollen Schwarzer Menschen zwei Polizeibeamte als Rassisten bezeichnete. Die Aktivistin wurde mit dem Vorwurf der Beleidigung beschuldigt. Den Prozessbericht von F. ihres nichtöffentlichen Verfahrens gibt es unten.

Nächster Verhandlungstermin in dem Kontext: 2. Juli, 13 Uhr, Landgericht Erfurt

Am 2. Juli 2015 findet der Berufungs-Prozess gegen B. statt, der Ziel von rassistischen Polizeikontrollen wurde.
Geht hin, unterstützt den Angeklagten und setzt ein Zeichen gegen Rassismus und rassistische Praktiken!

Prozessbericht vom 28.04.2015:
Von Rassenanthropologie und anderem Unsinn

Verfasst von: F. via Rote Hilfe Erfurt (rotehilfeerfurt.blogsport.de)
übernommen von linksunten.indymedia.org

Am 28.04.2015 fand gegen mich ein Prozess wegen Beleidigung zweier Polizeibeamter statt, die ich als Rassisten bezeichnet hatte. Dieser Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weswegen ich das Geschehene hiermit nachträglich dokumentieren möchte.

Hintergrund war der Prozess gegen B., der im Zuge einer Racial Profiling-Kontrolle auf dem Anger denselben Vorwurf geäußert hatte. B wurde letzten Oktober in einem kuriosen Prozess zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt, er selbst und die Staatsanwaltschaft sind jedoch in Berufung gegangen. Vor B.s Prozess kam es zu weiteren rassistischen Übergriffen seitens der Polizei, z.B. als ausschließlich Schwarze Personen genötigt wurden sich im Zuge der Personenkontrollen bis auf die Unterhose auszuziehen oder nach ansteckenden Krankheiten gefragt wurden. Am Tag des Prozesses war ich Zeugin dieser Übergriffe, die ich nicht unkommentiert lassen wollte.

In den kommenden Monaten trudelten nacheinander eine Vorladung der Polizei, eine Einladung der Jugendgerichtshilfe, eine Anklageschrift und schließlich die Ladung zum Gerichtstermin in meinem Briefkasten ein. Am 28.04.2015 hatten sich mehr als ein Dutzend solidarische Menschen vor dem Amtsgericht eingefunden, denen jedoch der Zutritt zum Verhandlungssaal verwehrt wurde, da Prozesse gegen Personen, die unter das Jugendstrafrecht fallen, üblicherweise nicht-öffentlich geführt werden. Der Bitte meiner Verteidigerin, Richterin Schwarz möge doch von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch machen, kam sie nicht nach. Lieber nörgelte sie vom oberen Ende der Treppe in den Flur, dass die Verhandlung nun zu spät beginne. Ob sie mit ihrem fußstampfenden „Hopp, hopp!“ die Justizbeamt*innen zu einer schnelleren Kontrolle oder mich zum schnelleren Treppensteigen animieren wollte, blieb unklar.

Nach dem üblichen Begrüßungsgeplänkel und dem Verlesen der Anklageschrift durch Staatsanwalt Peters begann ich, eine Prozesserklärung vorzutragen. Eigentlich wollte ich in fünf Minuten den Bogen von der rassistisch motivierten Kontrolle auf dem Anger über B.s Prozess bis zu zwei Beispielen schlagen, welche zeigen sollten, dass Rassismus uns alle betrifft und vor allem kein in einer weißen Mehrheitsgesellschaft sozialisierter weißer Mensch frei davon ist. […]

 

 

PM (von the voice): Miloud Lahmar Cherif von Beleidigungsvorwurf gegen rassistisch kontrollierende Bundespolizisten freigesprochen

Presseerklärung – Thomas Ndindah – vom 29.05.2015

In der heutigen Verhandlung gegen Miloud Lahmar Cherif am Amtsgericht Arnstadt wegen einer mutmaßlich „ehrverletzenden“ Beleidigung von Bundespolizisten im Zuge einer von letzteren vollständig unbegründbaren Personenkontrolle in einem Nahverkehrszug Richtung Meinigen entschied das Gericht auf Freispruch für den Angeklagten.

Die komplette PM kann hier nachgelesen werden.

Neue Prozessprotokolle und die Audioaufnahme unserer ersten Veranstaltung zu Rassismus im Gerichtssaal sind online!

Liebe Besucher_innen dieses Blogs!

Unter der Kategorie Prozessprotokolle sind neue Protokolle verfügbar.

Zudem stellen wir allen, die nicht dabei sein konnten oder die Veranstaltung noch einmal nachhören wollen, die Audioaufnahme der ersten Veranstaltung unserer Reihe “Rassismus im Gerichtssaal” vom 25.02.2015 zur Verfügung.

Fotografische Eindrücke der zweiten Veranstaltung der Reihe “Rassismus im Gerichtssaal” vom 20.05.2015 gibt es unter Fotos. Der Audiomitschnitt dieser Veranstaltung wird demnächst folgen.

Viel Freude beim Lesen und Hören sowie beim Kommentieren eurer Eindrücke, Anmerkungen, Einschätzungen, Anregungen etc. zu den Protokollen, den vergangenen Veranstaltung oder allgemein zum Thema Rassismus und Justiz.

Bericht zu Prozess in Dresden über Racial Profiling-Fall

Am 20. Mai verhandelte das Dresdner Verwaltungsgericht die Klage von
Biplab Basu gegen die Bundespolizei Dresden. Biplab Basu war im Zug in
Grenznähe mit seiner Tochter als einziger im Waggon kontrolliert worden.
Der Beamte nannte ihm keine Begründung für die Kontrolle; er wurde
ausschließlich wegen seiner Hautfarbe kontrolliert. Das Urteil soll in
einigen Wochen gefällt werden. (aus PM vom 21.05.2015 der KOP, Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt)


Prozessprotokoll 20.05.2015 Dresden
6. Kammer des VG Dresden, Saal 05
Beginn der Verhandlung: 13.40 Uhr
Anwesend: der Kläger Biplab Basu und seine Rechtsanwältin Fr. Burkhardt
Beklagte: Bundesrepublik/Bundespolizei
Drei Berufsrichter_innen, eine Schöffin, eine weitere beisitzende Person

Inhaltliche Eindrücke:
1. Die Richterin ist durchaus behördenkritisch, stellt klar, dass sie die grenznahen Kontrollen der Bundespolizei für europarechtswidrig hält.
2. Dabei leugnet sie jedoch durchgängig den rassistischen Charakter der Kontrollen: beim Vorzeigen des Passes handele es sich nicht um eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Grundrechte, schließlich sei der Kläger nicht ins Zentrum des Intereses gerückt worden; sie belässt es jedoch nicht bei dieser Feststellung, sondern wirft dem Kläger zudem vor, er sei wohl etwas empfindsam und habe die Situation daher
subjektiv als diskriminierend empfunden – objektiv sei das aber nicht der Fall gewesen. Dies hat zwei Effekte: die Abwehrhaltung der Richterin bzw. das Herunterspielen der Rassismuserfahrung könnte dazu führen, dass die Klage wegen Unzulässigkeit abgewiesen wird. Zweitens wurde in der Diskussion über die Begründetheit der Klage zwar kontrovers über die Kontrollpraxis der Bundespolizei gesprochen, jedoch kam dabei das eigentliche Problem, nämlich der rassistische Charakter der Kontrollen, überhaupt nicht zur Sprache.
3. Unbeachtet bleibt die Praxis der Bundespolizei, ihre Kontrollen nicht zu dokumentieren. Das ist auch deshalb unverständlich, weil die Bundesrepublik mit Hilfe von Zahlen zu belegen sucht, keine systematischen Grenzkontrollen durchzuführen. Entsprechen jedoch die dokumentierten Kontrollen nicht den tatsächlich durchgeführten Kontrollen, ist die Kontrolldichte und damit die Systematik der Kontrollen nicht nachprüfbar.
4. Gleiches gilt für die Kriminalitätslageberichte: Unklar ist, wie oft Bundespolizist_innen Menschen kontrolliert und durchsucht haben müssen, um das Maß an qualitativen und quantitativen Gesetzesverstößen zu erreichen, das die Kriminalitätslageberichte ausweisen sollen. Die Berichte sind im Übrigen der Vertreterin des Klägers nicht bekannt. Sie werden nicht veröffentlicht.

Ablauf der Verhandlung
Die Zeug_innen werden gebeten den Saal zu verlassen.

Vortrag des Sachberichts

Auffassung des Klägers
Der Kläger, der deutscher Staatsangehöriger aus Indien ist, wurde am 26.07.2012 mit seiner Tochter im Zug auf der Strecke Prag-Dresden etwa sieben Kilometer hinter der deutsch-tschechischen Grenze durch die Bundespolizei kontrolliert. Außer seiner Tochter und ihm seien keine weiteren Reisenden im Abteilwagen kontrolliert worden. Er gibt an, dass er eine dunkle Hautfarbe habe. Der Kläger gibt weiterhin an, dass die anderen Zugreisenden eine helle Hautfarbe hatten. Die Beamten der Bundespolizei seien zielstrebig auf den Kläger und seine Tochter zugekommen, um deren Ausweise zu kontrollieren. Auf Nachfrage gaben sie an, dass es sich um eine stichprobenartige Kontrolle handele. Zu einem späteren Zeitpunkt kehrte einer der Beamten zum Kläger zurück und ergänzte, dass es auf dieser Strecke viel Zigarettenschmuggel gebe. Der Kläger werde allerdings nicht verdächtigt, Zigaretten zu schmuggeln.
Die Ausweiskontrolle habe den Kläger in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Auffassung der BRD/Bundespolizei
Die Kontrolle sei rechtmäßig gewesen; Kontrollen innerhalb des grenznahen Raums würden gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 BPolG der Verhinderung unerlaubter Einreisen sowie der Verhinderung von Straftaten dienen. Der polizeiliche Anlass der Kontrolle sei die Grenzüberschreitung gewesen.

[…]