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Aufruf zur Prozessbeobachtung – Fortsetzung des Verfahrens: Betroffene rassistischer Polizeigewalt soll zum Schweigen gebracht werden

Aus der PM von KOP:

Berlin: Fortsetzung des Prozesses wegen „falscher Verdächtigung“ soll Ayfer H. endgültig dazu zwingen, ihren Bericht eines Vorfalls rassistischer Polizeigewalt vom 14.3.2012 zurückzunehmen.

5. November, 15 Uhr, Raum 572, Turmstraße 91 // 19. November, 9 Uhr 15, Raum 572, Turmstraße 91
Bitte rechtzeitig kommen und Plätze sichern!

Hintergrund
Am 14. März 2012 wurde Ayfer H. durch Berliner Polizisten beleidigt, bedrängt, zu Boden gerissen und unter Schlägen fixiert. Sie trug Prellungen und Hämatome am ganzen Körper davon. Vorangegangen war ein Konflikt mit Lehrer_innen in der Schule ihres Sohnes.

Ayfer H. machte den Vorfall öffentlich und sprach von Polizeigewalt gegenüber ihr als Migrantin. Sie schaltete die Beratungsstelle „ReachOut“ ein und wurde auch von der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt/KOP unterstützt. Die „Hürryet“ berichtete von dem Vorfall.

Gezielte juristische Einschüchterung
Eine Anzeige gegen 2 Polizisten wegen „Körperverletzung im Amt“ bleibt ergebnislos.
Stattdessen wird Ayfer H.  im März 2013 wegen „Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte“ verurteilt. In einem Berufungsverfahren im August 2013 wehrt sie sich und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Polizisten. Mehrfach wird sie als „Furie“ und „hysterisch“ diskreditiert, ihr wird unterstellt sie „ziehe die Ausländerkarte“ und „manipuliere“ Bürgerrechtsorganisationen. Man ist bemüht das Bild einer unberechenbaren Gewalttäterin zu zeichnen und diffarmiert sie als „sozialschädigend“. Ihre abermalige Verurteilung bestürzt Prozessbeobachter_innen und Unterstützer_innen. KOP ist überzeugt: „Unterschwellig wurde Frau H. nicht verziehen, dass sie diesen Vorfall rassistischer Polizeigewalt öffentlich gemacht hat, ohne sich einschüchtern zu lassen“. Ayfer H. muss sich durch die Belastungen des Verfahrens in ärztliche Behandlung begeben.

Die Verfolgung geht weiter
Seit dem 21.9.2015 führt die Berliner Staatsanwaltschaft die Hauptverhandlung wegen „falscher Verdächtigung“ gegen Ayfer H., die nun von dem bekannten Menschenrechtsanwalt Eberhardt Schultz vertreten wird.  Auch KOP steht weiter an ihrer Seite: „Unsere Berliner Chronik rassistischer Polizeigewalt zeigt, dass Schilderungen, wie die von Ayfer H., keine Einzelfälle sind. Sie ähneln sich und werden von uns als glaubwürdig bewertet. Ayfer H. gilt unsere Unterstützung und Solidarität“.

Ansprechpartner
Biplab Basu (ReachOut & KOP)
Tel: +49 30 695 683 44 // E-Mail: biplab_basu@reachoutberlin.de
Online: www.kop-berlin.de

Fortführung des Verfahrens wegen „falscher Verdächtigung“ am 19.10. um 9.15 Uhr

Das Verfahren wegen “falscher Verdächtigung” gegen Ayfer H. wird fortgesetzt (siehe PM von KOP im vorangegangen Post). Ayfer H. soll endgültig dazu gezwungen werden, ihren Bericht eines Vorfalls rassistischer Polizeigewalt vom 14.3.2012 zurückzunehmen.

Kommt zahlreich, um den Prozess gemeinsam mit uns solidarisch zu beobachten!

Zeit: Montag den 19.10.2015 um 09:15 Uhr
Ort: Amtsgericht Tiergarten, Turmstraße 91, 10559 Berlin,  im Raum 572

Dringender Aufruf zur Prozessbeobachtung am 21.09.2015 (morgen!)

Pressemitteilung [KOP] : Betroffene rassistischer Polizeigewalt soll zum Schweigen gebracht werden

Berlin, 16.9.2015: Prozess wegen „falscher Verdächtigung“ soll Ayfer H. endgültig dazu zwingen, ihren Bericht eines Vorfalls rassistischer Polizeigewalt vom 14.3.2012 zurückzunehmen.
Zeit:    Montag, den 21.9.2015 ab 9:15 Uhr
Ort:    Amtsgericht Tiergarten, Wilsnacker Straße 4, 10559 Berlin, Raum C102
Hintergrund
Am 14. März 2012 wurde Ayfer H. durch Berliner Polizisten beleidigt, bedrängt, zu Boden gerissen und unter Schlägen fixiert. Sie trug Prellungen und Hämatome am ganzen Körper davon. Vorangegangen war ein Konflikt mit Lehrer_innen in der Schule ihres Sohnes.
Ayfer H. machte den Vorfall öffentlich und sprach von Polizeigewalt gegenüber ihr als Migrantin. Sie schaltete die Beratungsstelle „ReachOut“ ein und wurde auch von der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt/KOP unterstützt. Die „Hürryet“ berichtete von dem Vorfall.
Gezielte juristische Einschüchterung
Eine Anzeige gegen 2 Polizisten wegen „Körperverletzung im Amt“ bleibt ergebnislos.
Stattdessen wird Ayfer H.  im März 2013 wegen „Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte“ verurteilt. In einem Berufungsverfahren im August 2013 wehrt sie sich und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Polizisten. Mehrfach wird sie als „Furie“ und „hysterisch“ diskreditiert, ihr wird unterstellt sie „ziehe die Ausländerkarte“ und „manipuliere“ Bürgerrechtsorganisationen. Man ist bemüht das Bild einer unberechenbaren Gewalttäterin zu zeichnen und diffarmiert sie als „sozialschädigend“. Ihre abermalige Verurteilung bestürzt Prozessbeobachter_innen und Unterstützer_innen. KOP ist überzeugt: „Unterschwellig wurde Frau H. nicht verziehen, dass sie diesen Vorfall rassistischer Polizeigewalt öffentlich gemacht hat, ohne sich einschüchtern zu lassen“. Ayfer H. muss sich durch die Belastungen des Verfahrens in ärztliche Behandlung begeben.
Die Verfolgung geht weiter
Am 21.9.2015 wird die Berliner Staatsanwaltschaft die Hauptverhandlung wegen „falscher Verdächtigung“ gegen Ayfer H. eröffnen, die nun von dem bekannten Menschenrechtsanwalt Eberhardt Schultz vertreten wird. Auch KOP steht weiter an ihrer Seite: „Unsere Berliner Chronik rassistischer Polizeigewalt zeigt, dass Schilderungen, wie die von Ayfer H., keine Einzelfälle sind. Sie ähneln sich und werden von uns als glaubwürdig bewertet. Ayfer H. gilt unsere Unterstützung und Solidarität“.
Ansprechpartner
Biplab Basu (ReachOut & KOP)
Tel: +49 30 695 683 44 // E-Mail: biplab_basu@reachoutberlin.de
Online: www.kop-berlin.de

“Racism in the courtroom – Psycholocical Perspectives”, 16/09/2015

rassismus im gerichtssaal poster englisch copy

Public Lecture Series: Racism in the courtroom
Session 3 of 4: Psychological Perspectives

The aim of the series of lectures “racism in the courtroom” is to open up a space to criticise racism as an everyday phenomenon in the criminal justice system. Even though it is increasingly acknowledged, that racism can be found at many levels of society, the judiciary usually remains untouched. 

A similar exclusion is made in the professional debate in psychology:
Often migration is problematised as psychological risk factor, but without hardly considering the role of everyday experiences of racism in this context. In our third lecture we would like to bring issues together for discussion. Assuming that the supposedly neutral judiciary is permeated by racism and other power structures, we want to analyse to what extent the institutions of justice are an unsettling factor for persons negatively affected by racism.

The event is organised by a group that monitors racism in the judiciary (Prozessbeobachtungsgruppe Rassismus und Justiz). We cooperate with ReachOut (counselling centre for victims of racist, right-wing extremist and anti-Semitic violence) and KOP (campaign for victims of racist police violence) and have regularly been observing trials for more than a year, posing the question, what effects racism has on/within the judiciary in Germany.

Guest speakers:

Eben Louw is working as psychologist in the counselling centre „Opra“ for victims of racist, right-wing extremist and anti-Semitic violence.

Daniel Bartel is working as psychologist at an office against discrimination in the region of Saxony.

Time: 19 September 2015, Wednesday, 7pm
Place: Werkstatt der Kulturen,
Wissmannstraße 32, 12049 Berlin
Accessible for wheelchairs
There will be translation into English.

Veranstaltung “Rassismus im Gerichtssaal – Psychologische Perspektiven” am 16.09.2015

rassismus im gerichtssaal poster copy

Veranstaltungsreihe
“Psychologische Perspektiven”
3. Teil der Reihe “Rassismus im Gerichtssaal”

Mit der Veranstaltungsreihe „Rassismus im Gerichtssaal“ soll ein Raum eröffnet werden, um den alltäglichen Rassismus in der Justiz zu thematisieren und kritisieren. In der BRD wird zunehmend über Rassismus als ein Phänomen diskutiert, das alle gesellschaftlichen Ebenen betrifft. Die Justiz bleibt davon jedoch meist ausgenommen. Eine ähnliche Ausklammerung findet in der psychologischen Fachdebatte statt: hier wird Migration häufig als psychischer Risikofaktor problematisiert, jedoch kaum darüber gesprochen, welche Rolle alltägliche Rassismuserfahrungen in diesem Kontext einnehmen. Diese ausgeblendeten Themen möchten wir in der dritten Veranstaltung unserer Reihe – Rassismus im Gerichtssaal – zusammenführen und diskutieren: Das Trugbild der neutralen Justiz suggeriert Gerechtigkeit ohne Ansehen der Person. Davon ausgehend, dass auch sie von Rassismus und anderen Herrschaftsstrukturen durchdrungen ist, wird dieses Versprechen der Neutralität nicht eingehalten. Inwieweit die Institution der Justiz ein verunsichernder Faktor für von Rassismus betroffene Personen ist, wollen wir an diesem Abend betrachten und diskutieren.

Eine Veranstaltung der Prozessbeobachtungsgruppe Rassismus und Justiz in Kooperation mit ReachOut und KOP (Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt):

Prozessbeobachtungsgruppe Rassismus und Justiz: Wir beobachten regelmässig Prozesse (in der Regel in Berlin) unter der Fragestellung, welche Auswirkungen Rassismus auf das Justizsystem in Deutschland hat.

Als Referenten sind eingeladen:

Eben Louw: Heilpraktiker für Psychotherapie, Systemischer Therapeut (SG), BSc (hons.) Psychology, MSc Health Psychology, Dipl. Med. Tech., tätig als Psychologe in der Beratungsstelle „Opra“ für Opfer rechtsextremer, rassistischer und antisemitscher Gewalt

Daniel Bartel: als Psychologe im Antidiskriminierungsbüro Sachsen tätig

Wann: 16.09.2015, 19 Uhr
Ort: Werkstatt der Kulturen,
Wissmannstraße 32, 12049 Berlin
Rollstuhlzugänglich
Es wird eine Flüsterübersetzung Deutsch-Englisch angeboten.

Interview in der jungen Welt: “Verwaltungsgericht weist Klage gegen Polizeiüberprüfungen allein aufgrund der Hautfarbe zurück.”

Die Klage gegen die Bundespolizei Dresden aufgrund von rassistischen Polizeikontrollen wurde abgelehnt. Wir berichteten vom dem Prozess und es gibt ein Prozessprotokoll von uns zu der Verhandlung. Die junge Welt hat mit der den Kläger vertretenden Rechtsanwältin Maren Burkhardt gesprochen. Ein lesenswertes Interview!

Neues Protokoll: Schleuserprozess in Verden vom 13.07.2015

Hier könnt ihr ein kurzes Protokoll zu einem Prozess zur Schleusung in Verden lesen. Es wird ein ausführlicher Bericht in der ak – analyse & kritik folgen.

Prozessbericht:
2. große Strafkammer des Landgerichts Verden
13.07.15, 9 Uhr

Eindruck zum Gericht: Es gibt keine Sicherheitskontrollen am Eingang, alles wirkt sehr entspannt. Auf Nachfrage weist die Pförtnerin uns scherzhaft darauf hin, dass wir unsere Taschen mit in die Verhandlung nehmen können, dass Waffen allerdings im Gericht nicht erlaubt seien.

Der Angeklagte ist seit Januar 2015 in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft (StA) macht ihm den Vorwurf des banden- und erwerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in fünf Fällen. Seit dem 28.05.15 haben bereits mehrere Verhandlungstage stattgefunden, weitere sind für den 16. und 24.07. und den 17.08. terminiert. Am heutigen sechsten Verhandlungstag findet die Beweisaufnahme zu Fall 4 statt.

[…]

Aufruf zur Prozessbeobachtung: Solidarisch gegen Racial Profiling (von KOP)

Die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt ruft zur Beobachtung eines Prozesses am Freitag, 17.07. um 9h15 im Amtsgericht Tiergarten auf. Wir unterstützen diesen Aufruf zur solidarischen Prozessbeobachtung mit dem Angeklagten, der nach einer Festnahme aufgrund von Racial Profiling sowie nachfolgender grober Behandlung und rassistischer Beleidigung durch die Polizei sowie wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht steht.
https://kop-berlin.de/veranstaltung/aufruf-zur-prozessbeobachtung-solidarisch-gegen-racial-profiling

ORT: AMTSGERICHT TIERGARTEN, KIRCHSTRAßE 6, 10557 BERLIN, RAUM 1104
ZEIT: FREITAG, DEN 17.7.15 UM 9:15 UHR

Kommt rechtzeitig und besetzt die Plätze im Saal.

Berlin, den 13.07.2015: Die Kampagne für Opfer rassistischer
Polizeigewalt ruft zur Prozessbeobachtung und Solidarität gegen
rassistische Polizeipraktiken in Berlin auf.

Am Morgen des 05.10.2014 fährt dieser Streifenwagen zunächst auf Herrn
D. zu, so dass dieser ausweichen muss, um nicht vom Wagen erwischt zu
werden. Auf diese Gefährdung macht Herr D. die Polizisten mit einer
Geste im Vorbeilaufen aufmerksam. Kurze Zeit später wird Herr D. von
hinten angegriffen. Aufgrund seiner Kopfhörer hatte er die herannahende
Person nicht hören können. Er kann sich befreien und sieht erstaunt,
dass es sich um Polizisten handelt. Als Herr D. daraufhin seinen Weg
fortsetzen will, rufen die Polizisten ihm etwas hinterher, was er nicht
versteht. Einer der Beamten zieht seine Waffe.

Außerhalb des Parks wird Herr D. nun von mehreren Polizeiwagen
eingekreist und gewaltsam festgenommen. Herr D. kann sich den Grund für
die Festnahme und die Vorgehensweise der Polizei nicht erklären. Auf
seine Bitte hin, die Handschellen etwas zu lockern, wird er ausgelacht.
Er hat das Gefühl, dass ihm nicht geglaubt wird, dass er im Park nur
zum Sporttreiben war, obwohl einige der Polizisten ihn dort in der
Vergangenheit bereits gesehen hatten. Auf die Frage nach dem Grund für
die Festnahme erhält er keine Antwort. Herr D. bezeichnet das Vorgehen
der Polizei als Racial Profiling, da kein_e andere_r Läufer_in
festgenommen wurde.

In der Polizeiwache wird er von einem Polizisten gewaltsam und unter
lautstarken Beleidigungen in eine Zelle gebracht. Herr D. schreit vor
Schmerz und bittet abermals um die Lockerung der Handschellen. Als Herr
D. in der Zelle nach seinem Rechtsbeistand fragt, erhält er als Antwort
lediglich „Halt die Klappe” und dass er schlafen solle, so wie die
„anderen Schwarzen Männer” auch. Ohne Belehrung über den Tatvorwurf
und die ihm zustehenden Rechte wird Herr D. erkennungsdienstlich
behandelt. Obwohl er dabei alle Anweisungen des Polizeibeamten befolgt,
wird er angeschrien und besonders grob behandelt. Als Herr. D. den
Beamten auf diese unnötige Behandlung hinweist, entgegnet dieser ihm
„Halt die Klappe, scheiß Affe!”. Auf Nachfrage Herrn D.s bestätigt
der Beamte die getätigte Aussage noch einmal. Die erkennungsdienstliche
Behandlung wird durch den Polizisten gewaltvoll fortgesetzt, sodass Herr
D. befürchtet, dass sein Handgelenk brechen könnte.

Als Herr D. nach mehreren Stunden entlassen wird, bringt ihn der Beamte,
der ihn zuvor auch erkennungsdienstlich behandelte, nach draußen. Dabei
wird er von diesem geschubst und erneut als „Affe” bezeichnet, was
Herr D. als gezielte Provokation erkennt, darauf jedoch nicht eingeht.

Trotz der diskriminierenden Vorgehensweise der Beamten, der
Provokationen, Beleidigungen und der Rechteverweigerung, ist es nun Herr
D., der sich vor Gericht verantworten muss. Das möchte er nicht
unwidersprochen hinnehmen. Deshalb wünscht er sich am 17.07. eine
solidarische Prozessbegleitung in seinem Verfahren wegen „Widerstands
gegen Vollstreckungsbeamte”.

Kontakt: Biplab Basu (KOP), Tel. 0179/544 17 90